Die Ladestationen auf dieser Seite besitzen alle Voraussetzungen, um mit 900€ pro Ladepunkt bezuschusst zu werden (KfW440 Richtlinie) und (KfW441 Richtlinie)
Folgende Voraussetzungen müssen kfw förderfähige Ladepunkte erfüllen:
- Nutzung an privaten Stellplätzen von Wohngebäuden (in Deutschland)
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
- Fest verbaute, dreiphasige Ladestation mit 11 kW Leistung (Maximalleistung kann höher liegen, muss von Fachmann gedrosselt werden)
- Strom für Ladepunkt(e) muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen
- Ladestation muss für Updates Zugangsmöglichkeit besitzen
- Die komplette Liste förderfähiger Stationen finden Sie hier
Mehr Informationen zur Antragstellung finden Sie hier
Im Folgenden sehen Sie nun alle förderfähigen wallboxen, die wir zur Zeit in unserem Shop anbieten.